Geburt
Es ist jedes Mal ein Wunder, wenn ein Leben neu beginnt!
Wir freuen uns, Sie bei der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes begleiten zu dürfen.
Kontakt
Herrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 14
zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch
Geburt
Spitalgeburt
Das Spital Schwyz meldet dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben folgende Dokumente dem Spital abzugeben, bzw. einzureichen:
- Ausgefüllte Geburtsanmeldung (wird vom Spital abgegeben)
- Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Ausgefüllte Geburtsanmeldung (wird vom Spital abgegeben)
- Mitteilung einer Kindesanerkennung (sofern vorhanden)
- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (sofern vorhanden)
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt, die sich im Zivilstandskreis Innerschwyz ereignet, ist durch die Hebamme innert drei Tagen mittels ausgefüllter Geburtsanmeldung und den obengenannten Unterlagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Ist bei der Hausgeburt kein medizinisches Personal dabei, ist jede andere bei der Geburt anwesende Person (z.B. der Vater) oder die Mutter meldepflichtig. In diesem Fall bitten wir Sie sich telefonisch bei uns zu melden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
