Feste und Anlässe
Kontakt
Herrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 11
gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch
Feste und Anlässe
Erfordernis einer Anlassbewilligung
Eine Anlassbewilligung ist erforderlich, wenn an einem Event, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, Speisen und/oder alkoholische bzw. alkoholfreie Getränke gegen Bezahlung vor Ort konsumiert werden können.
Typische Beispiele hierfür sind temporäre Festbeizen an der Kilbi, Fasnacht sowie Vereins- oder öffentliche Veranstaltungen in Festzelten, Turnhallen, Aulas usw. Auch Privatpersonen, die auf ihrem Grundstück einen Anlass mit Verkauf und Konsumation von Speisen oder Getränken durchführen, benötigen eine solche Bewilligung.
Ebenfalls bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten oder Flächen, in oder auf denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Man unterscheidet zwischen Klein- und Grossanlässen:
Für einen Kleinanlass sollte mindestens ein "Notfallblatt" mit allen wichtigen Telefon- und Handynummern der zuständigen Personen, der Blaulichtorganisationen usw. an geeigneten Stellen vorhanden sein. Eine Vorlage kann untenstehend heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens 2 Monate im Voraus ein.
Für einen Grossanlass sollte ein Sicherheitskonzept erstellt werden. Eine Vorlage kann untenstehend heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie das Anlassgesuch inklusive Sicherheitskonzept mindestens 6 Monate im Voraus ein.
Ein Sicherheitskonzept soll Veranstalter auf mögliche Risiken/Szenarien aufmerksam machen, die während einer Veranstaltung entstehen können. Es sorgt dafür, dass im Krisenfall entsprechend gehandelt werden kann, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Es hilft den Veranstaltern somit, ihre Verantwortung im Bereich Sicherheit und Risikomanagement wahrnehmen zu können.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen".
Die Kosten für eine Anlassbewilligung betragen Fr. 70.00 pro Tag, zuzüglich einer einmaligen Kanzleigebühr von Fr. 40.00.
Nehmen Sie bei Unklarheiten gerne mit dem Sachbearbeiter Sicherheit der Gemeinde Schwyz Kontakt auf.
Verkehrsbewilligungen (Verkehrsbeschränkungen/Verkehrsumleitungen)
Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 2 Monate – für Grossanlässe spätestens 6 Monate – vor der Veranstaltung an die zuständige Gemeinde zusammen mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Die Gemeinde leitet das vollständige Gesuch umgehend an die Kantonspolizei weiter. Die Kantonspolizei koordiniert das Bewilligungsverfahren und stellt dem Veranstalter die notwendige Verfügung zu. Formular herunterladenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gastgewerbebewilligung
Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb betreiben will, benötigt eine Bewilligung des Gemeinderats. Diese gilt unbefristet. Das Gesuch ist spätestens einen Monat vor der geplanten Betriebseröffnung mit allen nötigen Unterlagen einzureichen (mehr dazu im untenstehenden "Gesuch Betriebsbewilligung"). Die Kosten pro Jahr für die Bewilligung werden aufgrund des angegebenen Umsatzes an gebrannten Wassern berechnet.
Ebenfalls muss das Laboratorium der Urkantone über die gastgewerbliche Tätigkeit mittels Meldeformular informiert werden: Formular herunterladenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Rauchverbot
Das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe mit weniger als 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.
Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Sie handeln mit gebrannten Wassern? Dafür benötigen Sie gemäss Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz; SRSZ 333.100) eine Bewilligung.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 041 819 07 11 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |
