Zeughausareal Seewen
Ausgangslage
Das Zeughaus Seewen-Schwyz war eines der grössten Zeughäuser der Schweiz. Es wird seit 2004 aber nicht mehr genutzt. 2017 konnte die Gemeinde Schwyz das Baurecht dazu erwerben. Das Zeughausareal umfasst eine Fläche von rund 4.4 Hektar und ist aufgrund der zentralen Lage, nahe dem Bahnhof Seewen-Schwyz, von grosser Bedeutung für die künftige Entwicklung der Gemeinde. Das Areal bietet eine ideale Plattform für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Im Jahr 2023 genehmigte das Stimmvolk der Gemeinde Schwyz mit fast 72% einen Planungskredit von 1.8 Millionen Franken zur Erschliessung des Areals.
Das Zeughausareal als Teil des Entwicklungsschwerpunktes Schwyz
Seewen ist ein Entwicklungsschwerpunkt für Arbeitsplätze (ESP-A) im Kanton Schwyz. Mit den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) will der Kanton Schwyz die kantonale Wirtschaftsentwicklung an abgestimmte Standorte lenken. In den letzten Jahren ist in der Region viel Wohnraum entstanden. Nun sollen die Arbeitsplätze ebenfalls entwickelt werden.
Das Areal bietet sich aufgrund des Standortes für die Entwicklung an. Ziel ist es, auf dem Areal zukunftsgerichtete Firmen anzusiedeln, die das bestehende Gewerbe in der Region ergänzen. So soll die Konkurrenzfähigkeit der Region gestärkt werden. Die Gemeinde arbeitet eng mit dem Kanton zusammen, um Partner für das Areal zu finden.
Das Zeughausareal als Teil des kantonalen Nutzungsplans
Die Grundlage für die weitere Entwicklung des Zeughausareals bildet der kantonale Nutzungsplan. Dieser wurde 2013 ein erstes Mal und 2018 ein zweites Mal aufgelegt. Am 25. September 2020 ist er anschliessend in Kraft getreten. Für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Nutzungsplan ermöglicht es der Gemeinde Schwyz, die weitere Planung des Areals anzugehen. Zudem können nun Zwischennutzungen zugelassen werden, welche nicht nur einem öffentlichen Interesse dienen.
Derzeit liegt der Fokus auf Lagernutzungen. Ansprechpartner für Fragen zur Vermietung des Zeughausareals ist die Abteilung Liegenschaften.
Die rechtskräftige Verordnung zur kantonalen Nutzungsplanung kann auf der Webseite des Kantons Schwyz abgerufen werden. Der dazugehörige Nutzungs- und Erschliessungsplan unter dem folgenden Link.
Entwicklung des Areals
Im Herbst 2020 wurde der Studienauftrag Zeughausareal abgeschlossen. Die Studien wurde von drei interdisziplinären Planungsteams durchgeführt und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Sie kommen zum Schluss, dass das Areal zu einem attraktiven Quartier umgewandelt und besser mit der Umgebung vernetzt werden soll. Das Quartier wird Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur und teilweise Wohnen integrieren. Neue Bauten müssen sich in die alten einfügen und die alten Bauten bleiben erhalten. Die Phasen der Umgestaltung wurden ebenfalls definiert.
Die Ergebnisse aus der Studie wurden im Dokument «Leitplanung Entwicklung Zeughausareal Seewen-Schwyz» zusammengefasst. Nebst der Lage und Gestaltung der Freiräume und der Gebäude wird aufgezeigt, wie die Erschliessung des Areals geführt wird und welche Entwicklungsschritte möglich sind.
Der Schlussbericht und die Zusammenfassung des Schlussberichts zum Studienauftrag sowie die Leitplanung können unter Publikationen heruntergeladen werden.
Das heute zur Verfügung stehende Verkehrsnetz wird für die angedachte Entwicklung des Areals nicht ausreichen. Die neue Muotabrücke West, die Verlegung des bestehenden SBB Freiverlads zwischen dem Bahnhof und dem Zeughausareal, die Verlegung der Franzosenstrasse und ein leistungsfähiger Kreisel «Schwyzerhof» sind die Voraussetzung für eine vollständige Entwicklung des Zeughausareals. Die Gemeinde Schwyz erschliesst deswegen das Areal vollständig.
Nächster Projektmeilenstein
Die Gemeinde ist durch den kantonalen Nutzungsplan dazu verpflichtet, die Erschliessung des Areals sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Arbeitsplätzen zu schaffen. Damit entsprechende Investoren für das Areal gefunden werden können, benötigt die Gemeinde Kompetenzen, die beim Stimmvolk liegen. Deswegen ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe im Zeughausareal im Unterbaurecht. So wird die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats sichergestellt und die Grundlage für ihn geschaffen, entsprechend zu reagieren. Das gibt potenziellen Interessenten die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit. Das Sachgeschäft wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 überwiesen.
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| Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |
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| Kommission Entwicklungsachse Urmiberg | 041 819 07 60 | bauverwaltung@gemeindeschwyz.ch |
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Die Investitionen in das Zeughausareal bilden den Grundstein für die Weiterentwicklung der Gemeinde Schwyz. Mit der Erschliessung der Infrastruktur rund um das Zeughausareal gelingt es der Gemeinde, Seewen und Ibach verkehrstechnisch nachhaltig in die Zukunft zu führen, den «gordischen Knoten» der Industriebrache Zeughausareal zu lösen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erschlossene, attraktive Arbeitsplatzgebiete zu schaffen. Dies trägt zusätzlich dazu bei, das nach wie vor bestehende Innovationsdefizit im Kanton Schwyz zu mindern. Wohlgemerkt dient diese Investition auch der zukünftigen Erschliessung und Entlastung von Ibach und Seewen als Wohnorte sowie dem Industrie- und Gewerbegebiet Wintersried. |
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Die Gemeinde Schwyz ist seit der Übernahme des Zeughausareals im Baurecht nicht als Immobilienentwicklerin, sondern vielmehr als Arealentwicklerin unterwegs. Mit der Genehmigung des kantonalen Nutzungsplans steht die Gemeinde in der Pflicht, die Erschliessung des Areals sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen zu schaffen. |
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Im Zeughausareal sollen langfristig ca. 700 attraktive und innovative Arbeitsplätze entstehen. Im Sinne einer aktiven Wirtschaftsförderung ist es das Ziel, dass die Arealentwicklungskosten gedeckt sind. Es ist aber nicht die Absicht der Gemeinde, einen Gewinn aus der Arealentwicklung zu generieren und damit die Investoren zusätzlich zu belasten. Selbstverständlich sollen mit der Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen und mit der eventuellen Wohnsitznahme von gut qualifizierten Arbeitskräften auch Steuererträge generiert werden. |
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Wenn das Zeughausareal wie geplant realisiert werden kann, soll für die Gemeinde Schwyz und für die Region ein positiver Schub entstehen. Dies wird erreicht, indem Institutionen und Betriebe, von deren Innovationsfähigkeit ein möglichst grosser Teil des Schwyzer Gewerbes profitieren kann, in das Areal ziehen. Parallel dazu erschliesst die Gemeinde mit der neuen Muotabrücke West und den Infrastrukturprojekten (Bushof und Bahnhof, Kreisel Schwyzerhof, Verlegung Franzosenstrasse und Freiverlad sowie Personenunterführung Süd) das Gebiet zukunftsfähig. Die geplanten Erschliessungswerke sind weit mehr als eine technische Notwendigkeit – sie schaffen die Grundlagen für eine moderne und funktional vernetzte Filiale Seewen. |
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Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen verschiedener Parteien, das Zeughausareal zu einem belebten Ort mit einem breiten, vielfältigen Nutzungsmix zu machen, damit das Areal auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten ein attraktiver Ort ist. |
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Grundsätzlich angestrebt wird die Etablierung von Arbeitsplätzen mit einer hohen Wertschöpfung. Ziel ist eine produktive Verbindung zwischen zukunftsgerichteten Firmen und bestehendem Gewerbe, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Schwyz zu stärken. Zusammen mit der kantonalen Wirtschaftsförderung wird aus diesem Grund auch eine Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut als Aussenstandort in Schwyz angestrebt. Dazu wurde mit dem Centre Suisse d‘Electonique (CSEM) auch bereits eine Vereinbarung abgeschlossen. Am neuen Standort im ehemaligen Zeughausareal werden rund ein Dutzend Forscherinnen und Forscher tätig sein. Mit der Ansiedlung soll die Wirtschaft des Kantons Schwyz einen besseren Zugang zu Forschungsinstitutionen erhalten. Dabei geht es vor allem um künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Das CSEM fungiert dabei als Impulsgeber für kleine, mittlere und grössere Schwyzer Unternehmen. |
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Es haben sich bereits diverse potenzielle Investoren gemeldet. Deren Interesse wird dankend entgegengenommen und mit höchster Diskretion behandelt. Deshalb können keine weiteren Details kommuniziert werden. |
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Insbesondere der L-Bau und die Magazinbauten sollen unter anderem für einheimische und/oder kleinere Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden können. Nebst der Möglichkeit einer eigentlichen Ansiedlung im Areal profitiert das einheimische Gewerbe auch von einer umfangreichen Bautätigkeit über mehrere Jahre. |
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Es ist vorgesehen, eine vorberatende Kommission einzusetzen, in welcher die politischen Parteien und das Gewerbe vertreten sind. Dieses Gremium bereitet unter anderem die Vergabeentscheide zuhanden des Gemeinderats vor und stellt gleichzeitig sicher, dass die Vergabe von Baufeldern auf fairen und korrekten Kriterien und im Sinne der Gleichbehandlung erfolgt. Insofern werden die Bevölkerung und das Gewerbe in wichtige Entscheide einbezogen und die Mitbestimmung wird gewährleistet. Änderungen im Reglement können darüber hinaus jederzeit per Volksentscheid vorgenommen werden (Einzel- oder Pluralinitiative). |
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Die Entwicklung der beiden Areale bietet die einmalige Chance, den Raum gesamtheitlich zu beplanen, aufeinander abzustimmen und einen Mehrwert für Seewen, Schwyz und die ganze Region zu schaffen. Das öffentliche Zeughaus- und das private Schuler-Areal sind eng miteinander verzahnt, eine direkte Abhängigkeit besteht primär im Bereich der gemeinsamen Verkehrsinfrastruktur. Mit dieser Verzahnung entsteht nicht nur eine räumliche, sondern auch eine wirtschaftliche Dynamik: Das Schuler-Areal wird zu einem integralen Bestandteil eines lebendigen und zukunftsgerichteten «Bahnhofquartiers». |
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Das Areal kann erst vollständig bebaut werden, wenn die Erschliessung aus beiden Richtungen erfolgt ist. Unter Umständen wird – je nach Bau- respektive Realisierungsfortschritt der Erschliessung – auch eine teilweise Entwicklung des Zeughausreals möglich sein. Sobald die Bevölkerung dem Baukredit zugestimmt hat und die Baubewilligung für die Erschliessung vorliegt, besteht für Investoren Planungssicherheit. |
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Das Gesamtprojekt «Erschliessungswerke Entwicklungsschwerpunkt Seewen-Schwyz» umfasst grundsätzlich zwei Hauptbestandteile, die funktional zwar unabhängig voneinander sind, räumlich jedoch so nahe beieinander liegen, dass die erheblichen Synergieeffekte unbedingt genutzt werden müssen: die baulichen Massnahmen zur Erschliessung des Zeughausareals von Norden her sowie die Neugestaltung des Bushofs beim Bahnhof. Beides soll im Rahmen eines gemeinsamen Projekts umgesetzt werden. Konkret gebaut werden soll Folgendes: Bushof: Sämtliche Haltekanten sind gemäss Behindertengleichstellungsgesetz mit sogenannten «22er-Kanten» auszugestalten. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Bushof von allen Richtungen unabhängig angefahren werden kann. Ein prägender Bestandteil des neuen Bushofs wird auch dessen Bedachung sein. Vorplatz Bahnhofgebäude: Die zwischen der sanierten Bahnhofstrasse mit dem neuen Kreisel Schwyzerhof und dem Bahnhofsgebäude verbleibende Fläche erhält eine neue, zeitgemässe Gestaltung. Ziel ist es, ein attraktives und würdiges Eintreffen in Schwyz zu ermöglichen – ein Anspruch, der heute ganz offensichtlich nicht erfüllt ist. Im Rahmen dieses Teilprojekts vorgesehen ist auch ein sogenannter «Velo-Turm», in dem rund 100 Fahrräder im Paternostersystem geschützt und gesichert eingestellt werden können. Verlegung und Neubau Freiverlad: Schlüsselprojekt für die gesamte Erschliessung des Zeughausareals von Norden sowie für die Anbindung des Schuler-Areals ist die Verlegung des bestehenden Freiverlads. Vorgesehen sind zwei Gleise, die mit Umladezonen für den Umschlag zwischen Schiene und Strassentransportern ausgestattet werden. Diese Gleise fügen sich auf einem Zwischenniveau zwischen dem Längsbau des Zeughausareals und den Fahrbahnen der Hauptgleise ein. Daraus resultiert der Bau einer rund 600 Meter langen Stützmauer, auf dessen Krone zusätzlich eine rund 1.80 Meter hohe Schallschutzwand installiert wird. Neue Personenunterführung Süd: Auf der Höhe der heutigen Vinothek der Weinhandlung Schuler entsteht der Zugang zwischen der neuen Franzosenstrasse und dem Schuler-Areal mit einer behindertenkonformen Rampe und Treppe. Die Unterführung quert sowohl die Franzosenstrasse wie auch die SBB-Gleisanlagen und erschliesst über die Rampe und die Treppe das Mittelperron der Gleise 2 und 3. Verlegung und Neugestaltung Franzosenstrasse: Die neue Franzosenstrasse (heutiger Freiverlad) entlang der Bahngleise bis zum Zeughausareal bildet den Übergang vom Schuler-Areal ins Zeughausareal. In die Vorplätze des Schuler-Areals integriert erhält sie eine grosszügige Fussgängerführung, die durch einen breiten Grünstreifen mit Baumallee klar von der sechs Meter breiten Fahrbahn abgetrennt wird. Zwischen dem Schuler-Areal und dem Zeughausareal mündet die neue Franzosenstrasse durch eine markante S-Kurve wieder in die bereits heute bestehende Franzosenstrasse. Diese S-Kurve übernimmt die Funktion eines «verbindenden Scharniers» zwischen den beiden Arealen und wird deshalb als Platz gestaltet («Casagrande-Platz»). Neugestaltung Kantonsstrasse: Die Bahnhofstrasse (Kantonsstrasse) weist im Abschnitt vom Kreisel Acherli bis zum Knoten Mythenblick einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Nebst dieser Sanierungsaufgabe bildet die Umgestaltung der Strasse den eigentlichen Schwerpunkt dieses Projekts. Ziel ist es, den Betrieb des neu gestalteten Bushofs sicherzustellen, durch den Kreisel Schwyzerhof den nördlichen Anschluss zur Erschliessung des Zeughausareals zu schaffen sowie die Aufenthaltsqualität, das Dorfzentrum und die Personenlenkung an die heutigen Anforderungen anzupassen. Kreisel Schwyzerhof: Der Kreisel Schwyzerhof hat eine intensive Planungsphase durchlaufen, da sowohl der Durchmesser wie auch die genaue Lage des Kreiselzentrums von zentraler Bedeutung sind. Gerade für den Betrieb des neuen Bushofs kommt diesem Kreisel eine entscheidende Rolle zu, denn ohne ihn wäre der Bushof am Bahnhof nicht funktionsfähig.
Mit der Realisierung der Erschliessungswerke gelingt es, den Bahnhof und sein Umfeld von einem engen und wenig einladenden Verkehrsknotenpunkt in ein modernes, funktionales und repräsentatives Eingangstor zur Gemeinde Schwyz zu verwandeln. |
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Die Erschliessung wird sich inklusive Reserven (10 %) und MwSt. auf insgesamt 66 Mio. Franken belaufen. Gegenüber der Kostenschätzung auf Basis des Vorprojekts sind in verschiedenen Positionen höhere Kosten zu verzeichnen. Nebst der allgemeinen Bauteuerung sind das Kosten bei der Personenunterführung Süd in ihrer neuen, nach Norden verschobenen Lage (+ 4 Mio. Franken), bei den Parkierungsmöglichkeiten für Fahrräder (+ 1.5 Mio. Franken), bei der Bahntechnik des Freiverlads (+ 3 Mio. Franken) sowie bei den Stützmauern oberhalb des Zeughausareals im Bereich Freiverlad/Franzosenstrasse (+ 6 Mio. Franken). Die insgesamt 66 Mio. Franken beziffern den zur Abstimmung gelangenden Baukredit für die Realisierungsphase. Die Nettoinvestition für die Gemeinde beläuft sich auf dieser Basis und bewusst vorsichtig berechnet auf rund 28 Mio. Franken. Die restlichen Kosten werden von der armasuisse (13 Mio. Franken), dem Agglomerationsprogramm des Bundes (6 Mio. Franken), der SBB (500'000 Franken), dem Tiefbauamt des Kantons Schwyz (1.5 Mio. Franken), dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr (3 Mio. Franken) sowie vom Entwicklungsschwerpunkt-Programm des Kantons Schwyz (14 Mio. Franken) getragen. Der Gemeinderat Schwyz ist überzeugt, dass sich der Nettoaufwand für die Gemeinde in einem sehr gut vertretbaren Rahmen bewegt, während der Nutzen in Form von verbesserter Mobilität, hoher Aufenthaltsqualität und neuen Impulsen für die Arbeitsplatzentwicklung deutlich überwiegt. |
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Gemäss Finanzhaushaltsgesetz für Bezirke und Gemeinden sind bei einer Ausgabenbewilligung auch die Folgekosten auszuweisen. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen: Betriebs- und Unterhaltskosten: Die Betriebs- und Unterhaltskosten beschränken sich faktisch auf den geplanten Velo-Parkierungsturm am Bahnhof und beziffern sich auf 34'000 Franken pro Jahr. Kapitalkosten: Die Kapitalkosten beziehen sich auf den Umstand, dass für die Finanzierung der Investition Fremdkapital aufgenommen werden muss. Die kalkulierten Kapitalkosten belaufen sich über die gesamt Laufzeit auf rund 7.2 Mio. Franken. In den Anfangsjahren fallen jährliche Zinskosten zwischen 200'000 und 500'000 Franken an. Nach den getätigten Investitionen nehmen die Zinsaufwendungen sukzessive ab. Abschreibungen: Bei den Abschreibungen belaufen sich die Kosten nach Aktivierung sämtlicher Projekte auf rund 1'120'000 Franken. Sie basieren auf Nettoinvestitionen in der Höhe von 28 Mio. Franken und erstrecken sich gemäss aktuellem Zeitplan bis ins Jahr 2058, was einer Nutzungsdauer über das gesamte Grossprojekt von 31 Jahren entspricht. |
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Die zur Abstimmung stehenden Investitionen sind im Prinzip alternativlos, weil die Gemeinde zu diesen Investitionen verpflichtet ist. Im Fall des Bushofs greift das Behindertengleichstellungsgesetz, das wesentliche Teile der vorgesehenen Investitionen unumgänglich macht und dessen vom Gesetzgeber gesetzte Umsetzungsfrist bereits seit 2023 abgelaufen ist. Im Fall des Zeughausareals gilt der Grundsatz, dass eingezontes Land von der Gemeinde zu erschliessen ist. Mit der Rechtskraft des kantonalen Nutzungsplans über das Zeughausareal ist dieser Umstand gegeben, sodass die Gemeinde immer und in jedem Fall zu Investitionen der Erschliessung verpflichtet ist. Kommt dazu: Auf eine Arealentwicklung zu verzichten, wäre als Stillstand zu bezeichnen, da gemäss RPG (Bundesgesetz über die Raumplanung) bestehende Bauzonen zuerst zu nutzen sind, bevor «haushälterisch» neue Bauzonen geschaffen werden dürfen. |
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Planerisch wurden die klassischen Phasen durchlaufen: Beginnend mit einer Machbarkeitsstudie, aus der ein Vorprojekt entstand, bildete dieses die Basis für die am 8. März 2026 anstehende Volksabstimmung über die Ausgabenbewilligung für den Baukredit der Erschliessungswerke «Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Seewen-Schwyz». Sie wird voraussichtlich die letzte ihrer Art sein, die für die konkrete Entwicklung und Realisierung des Zeughausareals zwingend notwendig ist. Mit den Bauarbeiten ist frühestens im Jahr 2027, eher jedoch im Jahr 2028 zu rechnen. Ziel ist es, dass das Areal bis ins Jahr 2030 entwickelt werden kann. |
