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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Unterstützung von Kirschlorbeer-Entfernung bei Privaten

Biodiversität fördern - Kirschlorbeer in ihrem Garten entfernen

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)

Dieser in Schwyzer Gärten oft vorkommende, invasive Exot breitet sich rasant in unserer Landschaft aus, bietet aber unseren einheimischen Tierarten keine Lebensgrundlage. Er verdrängt zusätzlich die einheimische Vegetation und behindert die Waldverjüngung stark. Aus diesen Gründen darf Kirschlorbeer seit dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden.

 

Finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung in Ihrem Garten

Das LEK Schwyz unterstützt Sie bei der Bekämpfung des Kirschlorbeers. Gegen einen Umsetzungsnachweis (Fotos vorher und nachher sowie der Rechnung) erhalten EigentümerInnen für die Entfernung Ihrer Kirschlorbeerbestände 50% oder maximal CHF 500.00 der angefallenen Kosten. Das Angebot ist zeitlich und finanziell begrenzt. Nutzen Sie daher die Gelegenheit und entfernen Sie Ihren Kirschlorbeer aus dem Garten. Dokumentieren Sie die Entfernung mit einigen Fotos und senden diese mit dem Rechnungsbeleg sowie mit Ihrer Bankverbindung (Bank/IBAN-Nr.) bis spätestens Ende Oktober 2026 per Mail an lek@gemeindeschwyz.ch. Die Aktion läuft bis Ende Oktober 2026.

 

Ersatz durch einheimische Arten

Kirschlorbeer kann gut durch einheimische Sträucher ersetzt werden. Einheimische Arten bieten die existenzielle Nahrungsgrundlage für viele Insekten und Vögel. Immergrün bzw. wintergrün sind die Stechpalme (Ilex aquifolium), die Eibe (Taxus baccata) und der Liguster (Ligustrum vulgare). Die Hainbuche (Carpinus betulus) hält ihr (getrocknetes) Laub im Winter, andere Arten wie der Feld-Ahorn (Acer campestre) oder der Schwarzdorn (Prunus spinosa) werfen ihr Laub im Winter ab. Nutzen Sie für die Neuanpflanzungen die Wildsträucher-Aktion des LEK Schwyz im Oktober 2026.

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