Zeughausareal: Gemeinde Schwyz präsentiert weiteres Vorgehen für die Entwicklung
An einer gemeinsamen Informationsveranstaltung haben die Gemeinde Schwyz und die Schuler Areal AG das weiteren Vorgehen für das Zeughausareal und das Schuler-Areal zwischen dem Bahnhof Schwyz und dem Zeughausareal vorgestellt. Die Gemeinde Schwyz besitzt das Baurecht für das Zeughausareal. Das Schuler-Areal ist im Eigentum der Schuler Areal AG. Aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Areale soll die Entwicklung trotz unterschiedlicher Projektstände aufeinander abgestimmt werden. Durch diese Koordination soll auch das Potenzial für Mehrwerte und Synergien erschlossen werden.
Die Gemeinde Schwyz ist seit der Übernahme des Zeughausareals nicht als "lmmobilienentwicklerin", sondern vielmehr als "Arealentwicklerin" unterwegs. Das alte Zeughaus sowie die zugehörigen Flächen liegen seit 2004 brach und umfassen rund 4,4 Hektaren. Mit der Genehmigung des kantonalen Nutzungsplans steht die Gemeinde in der Pflicht, die Erschliessung des Areals sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von 700 möglichst wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen zu schaffen. Zu dieser Erschliessung gehören der Kreisel Schwyzerhof, die Verlegung des SBB-Freiverlads und der Franzosenstrasse sowie der Busbahnhof in der Filiale Seewen. Hinzu kommen eine neue Personenunterführung Süd, die das Zeughausareal mit den Geleisen der SBB verbindet, die Muotabrücke West sowie auch der Kreisel Diesel in Ibach. Die Kosten (ohne Muotabrücke West) werden auf rund CHF 50 Mio. geschätzt, von denen die Gemeinde Schwyz rund CHF 10 Mio. tragen wird.
Von der Entwicklung des Zeughausareals verspricht sich der Gemeinderat für die Gemeinde Schwyz und die Region einen positiven Schub. Dies, indem Institutionen und Betriebe einziehen, von deren Innovationsfähigkeit ein möglichst grosser Teil des Schwyzer Gewerbes profitieren kann. Ziel ist eine produktive Verbindung zwischen zukunftsgerichteten Firmen und bestehendem Gewerbe, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Schwyz zu stärken. Zusammen mit der kantonalen Wirtschaftsförderung wird aus diesem Grund auch eine Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut als Aussenstandort in Schwyz angestrebt. Parallel dazu erschliesst die Gemeinde mit der neuen Muotabrücke West und jener ab dem Bahnhof Seewen das Gebiet zukunftsfähig und dies, dank erheblichen finanziellen Zuwendungen von Bund und Kanton, zu vertretbaren Kosten. Im Rahmen der Entwicklung unterstützt der Gemeinderat das Anliegen verschiedener Parteien, das Zeughausareal zu einem belebten Ort mit einem breiten, sprich vielfältigen Nutzungsmix zu machen, damit das Areal auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten ein attraktiver Ort und beliebter Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Gemeinde Schwyz ist.
Erschliessung des Gebiets setzt Infrastruktur voraus
Damit die Gemeinde Schwyz das Zeughausareal wie geplant entwickeln kann, muss es zwingend im vorgeschriebenen Rahmen erschlossen werden. Die dafür nötigen Projekte hat der Gemeinderat bereits in die Wege geleitet. Sowohl die Nutzungsplanung als auch der Baukredit für die Muotabrücke West wurden vom Volk gutgeheissen. Verläuft alles nach Plan, wird das Baugesuch für die neue Brücke über die Muota bis Ende 2024 aufgelegt. Der Planungskredit für die weiteren Erschliessungsbauten hat das Volk ebenfalls angenommen. Die Volksabstimmung über den Baukredit für die Infrastrukturbauten folgt voraussichtlich im Jahr 2025, spätestens jedoch 2026.
Schwyzerinnen und Schwyzer stimmen über Kompetenzreglement ab
In einem nächsten Schritt wird die Planung des Areals vertieft. In diesem Rahmen ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung um die Erteilung der Kompetenz zur Landabgabe. Damit soll eine maximale Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt und gleichzeitig die Grundlage geschaffen werden, um auf Investorenbedürfnisse zeitgerecht reagieren zu können. Die schnelle Verfügbarkeit von Bauland stellt zusammen mit hoher Planungs- und Rechtssicherheit erfahrungsgemäss das entscheidende Kriterium für Investoren dar. Mit der Übertragung der Kompetenzen an den Gemeinderat muss nicht für jedes einzelne Teilgrundstück eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Das Kompetenzreglement Zeughausareal umschreibt auch das politische Mitspracherecht und definiert die Rahmenbedingungen für eine langfristige und nachhaltige Nutzung des Zeughausareals Seewen-Schwyz.
Die Gemeinde Schwyz plant am Dienstag, 15. Oktober 2024, 20.00 Uhr, im MythenForum, eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Bevölkerung. Das Reglement selbst wird an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 behandelt. Die Volksabstimmung zum Kompetenzreglement ist auf den 9. Februar 2025 angesetzt.