Gemeindefeiertag 11. November (St. Martinstag) – Gesuch einreichen
Das Patroziniumsfest vom 11. November in Schwyz (St. Martinstag) wurde als Feiertag und somit auch als öffentlicher Ruhetag festgelegt. Demnach sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die dem Sonn- oder Feiertag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören. Der Gemeinderat kann an einem solchen Gemeindefeiertag Ausnahmen aus wichtigen Gründen bewilligen.
Das Gesuch für die Ausnahmebewilligung muss mindestens 14 Tage vor dem kommunalen Feiertag bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Frist läuft somit bis am 28. Oktober 2025.
Hier können Sie das Formular zur Ausnahmebewilligung ausfüllen.
Zugehörige Objekte
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